Zunächst gilt es zu klären, dass auch Neubauten förderbar sind.
Für eine energetische Sanierung gibt es klare Vorschriften, ab wann eine Gebäude förderbar ist.
Für eine Förderung der Sanierung muss es sich um ein fertiggestelltes Bestandgebäude handeln, dessen Bauantrag bei der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.